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AGB

– sundays. brand studio –

Sundays. Brand Studio entwickelt individuelle Markenstrategien, visuelle Identitäten, Kommunikationskonzepte, digitale Auftritte und weitere kreative Lösungen. Die Zusammenarbeit basiert auf fachlicher Expertise, einem klar strukturierten Prozess und der aktiven Mitwirkung beider Vertragsparteien.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Sundays. und ihren Kund*innen. Sie gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner*innen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sophia Wessle, handelnd unter Sundays. Brand Studio, nachfolgend „Sundays.“ genannt, und ihren Kund*innen über Dienstleistungen, Beratungen, digitale Produkte und sonstige vereinbarte Leistungen.

(2) Das Angebot von Sundays. richtet sich ausschließlich an Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbraucher*innen werden nicht geschlossen. Kund*innen bestätigen mit der Buchung, dass sie in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kund*innen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sundays. ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung gehen diesen AGB vor.

(5) Diese AGB gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch für Folgeaufträge, sofern Sundays. bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist oder sie in den Vertrag einbezieht.

(6) Sundays. ist berechtigt, Anfragen und Aufträge vor Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.

2. Leistungen und Vertragsgegenstand

(1) Sundays. bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen Markenstrategie, Branding und Corporate Design, Logoentwicklung, Webdesign, Website-Umsetzung, Web Copy, Konzeption von Brand Photography, Printdesign, Social Media, Workshops, Strategy Sessions, Mentoring, Retainer-Leistungen, laufende Betreuung sowie digitale Produkte, Onlinekurse, Memberships, Templates, Downloads und Vorlagen an.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung, dem Checkout oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

(3) Je nach Leistungsart kann ein Vertrag dienstvertragliche, werkvertragliche, kaufrechtliche, miet- oder lizenzvertragliche Elemente enthalten. Für die rechtliche Einordnung ist der Schwerpunkt der konkret vereinbarten Leistung maßgeblich.

(4) Die Leistungen werden grundsätzlich online oder digital erbracht. Präsenztermine oder hybride Formate bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

(5) Sundays. erbringt ihre Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und auf Grundlage der gemeinsam definierten Ziele. Ein bestimmter wirtschaftlicher, unternehmerischer, kreativer oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet oder garantiert. Der Projekterfolg hängt wesentlich von der aktiven, rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung der Kund*innen sowie von externen Einflussfaktoren ab.

(6) Sundays. darf zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer*innen und sonstige Erfüllungsgehilf*innen einsetzen. Die vertragliche Verantwortung von Sundays. bleibt hiervon unberührt.

3. Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Leistungen auf Websites, Social-Media-Profilen, Buchungsseiten, Verkaufsseiten oder in Informationsmaterialien sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kann insbesondere durch Unterzeichnung oder Bestätigung eines Angebots, Annahme per E-Mail, Buchung über eine Buchungs- oder Verkaufsplattform, Betätigung einer zahlungspflichtigen Schaltfläche, Zahlung über einen Zahlungslink, Stripe oder einen sonstigen Zahlungsdienst sowie durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von Sundays. zustande kommen.

(3) Bei individuellen Anfragen stellt die Anfrage der Kund*innen grundsätzlich noch kein bindendes Angebot dar. Sundays. unterbreitet ein individuelles Angebot oder bestätigt den Auftrag. Bei unmittelbar buchbaren Angeboten gibt die Kundin oder der Kunde mit Abschluss des Buchungsprozesses ein verbindliches Angebot ab, das Sundays. durch Buchungsbestätigung, Zahlungsbestätigung, Freischaltung oder Beginn der Leistung annehmen kann.

(4) Sundays. kann Vertragsannahmen von der vollständigen und zutreffenden Angabe der für den Vertrag erforderlichen Unternehmens- und Rechnungsdaten abhängig machen.

4. Projektstart, Termine und Projektlaufzeit

(1) Ein Projekt startet erst, wenn sämtliche vereinbarten Startvoraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehören insbesondere der wirksame Vertragsschluss, der Eingang der vereinbarten Anzahlung oder ersten Rate, die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen, der Zugang zu benötigten Systemen sowie die verbindliche Terminabstimmung.

(2) Vereinbarte Kick-offs, Workshops, Präsentationen, Feedbacktermine und sonstige Kund*innentermine sind wesentliche Bestandteile des Projekts und grundsätzlich verbindlich. Können Kund*innen einen Termin krankheitsbedingt oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht wahrnehmen, ist Sundays. unverzüglich zu informieren und zeitnah ein Ersatztermin abzustimmen.

(3) Die übliche Projektlaufzeit beträgt bei Branding-Projekten etwa vier bis sechs Wochen und bei Website-Projekten etwa sechs bis acht Wochen. Maßgeblich ist die individuell vereinbarte Timeline. Zeitangaben setzen die rechtzeitige Mitwirkung der Kund*innen voraus und sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

(4) Verschiebungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung, nicht wahrgenommene Termine, verspätetes Feedback, nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen verlängern die Projektlaufzeit angemessen. Sundays. ist in diesem Fall berechtigt, weitere Termine nach aktueller Kapazität neu einzuplanen.

(5) Krankheitsfälle, höhere Gewalt und sonstige von keiner Partei zu vertretende Ereignisse werden angemessen berücksichtigt. Beide Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen nach Treu und Glauben ab.

5. Mitwirkungspflichten der Kund*innen

(1) Die Zusammenarbeit setzt eine aktive, verlässliche und rechtzeitige Mitwirkung der Kund*innen voraus. Dazu gehören insbesondere die vollständige Bereitstellung benötigter Inhalte, Informationen, Dateien, Zugänge und Entscheidungen, die Teilnahme an vereinbarten Terminen sowie konstruktives Feedback innerhalb der vorgegebenen Fristen.

(2) Während der aktiven Projektlaufzeit reagieren Kund*innen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden. Wochenenden, gesetzliche Feiertage am Sitz von Sundays. sowie vorab angekündigte Urlaubs- oder Abwesenheitszeiten bleiben unberücksichtigt. In Awork hinterlegte kürzere oder längere Fristen gehen dieser allgemeinen Reaktionszeit vor.

(3) Kund*innen sichern zu, dass sämtliche bereitgestellten Angaben zutreffend sind und dass sie zur Nutzung und Weitergabe der übermittelten Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Marken, Logos, Schriften und sonstigen Materialien berechtigt sind.

(4) Erkennen Kund*innen, dass eine Frist nicht eingehalten werden kann, informieren sie Sundays. so früh wie möglich. Eine Mitteilung nach Ablauf der Frist beseitigt bereits eingetretene Folgen nicht automatisch.

(5) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, ist Sundays. für hierdurch entstehende Verzögerungen, Mehraufwände oder Beeinträchtigungen des Ergebnisses nicht verantwortlich. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.

(6) Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt wesentlich von Offenheit, klaren Entscheidungen und der Qualität des Feedbacks ab. Sundays. kann nur auf Grundlage der von Kund*innen bereitgestellten Informationen arbeiten und ist nicht verpflichtet, fehlende unternehmerische, fachliche oder rechtliche Entscheidungen der Kund*innen zu ersetzen.

6. Kommunikation und Erreichbarkeit

(1) Die Hauptkommunikation erfolgt über das Projektmanagementsystem Awork. Ergänzend können E-Mail und, soweit vereinbart oder erforderlich, Telefon genutzt werden.

(2) Projektbezogene Entscheidungen, Freigaben, Änderungswünsche und Absprachen sollen in Awork dokumentiert werden. Mündliche oder telefonische Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von Sundays. oder den Kund*innen in Textform bestätigt oder in Awork dokumentiert wurden.

(3) Sundays. antwortet im Regelfall innerhalb von 24 bis 72 Stunden während üblicher Werktage. Gesetzliche Feiertage, Wochenenden sowie angekündigte Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bleiben unberücksichtigt. Eine bestimmte Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn sie individuell vereinbart wurde.

(4) Nachrichten über private Messenger oder Social Media gelten nicht als verbindlicher Projektkanal, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7. Feedback- und Korrekturschleifen

(1) Die Anzahl der enthaltenen Feedback- oder Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind bei Branding- und Website-Projekten regelmäßig bis zu drei Korrekturschleifen und bei kleineren Einzelaufgaben regelmäßig eine Korrekturschleife enthalten.

(2) Eine Korrekturschleife ist die einmalige, gebündelte und vollständige Rückmeldung der Kund*innen zu einem von Sundays. bereitgestellten Zwischen- oder Arbeitsergebnis innerhalb der dafür vorgesehenen Projektphase und Feedbackfrist.

(3) Feedback ist konstruktiv, konkret und nachvollziehbar über das dafür vorgesehene Feedbackformular in Awork einzureichen. Es soll die strategischen Projektziele berücksichtigen und klar benennen, welche Anpassung gewünscht wird und aus welchem Grund.

(4) Mehrere einzelne Rückmeldungen, nachträgliche Ergänzungen, widersprüchliche Rückmeldungen verschiedener Ansprechpersonen oder über unterschiedliche Kommunikationskanäle verteilte Änderungswünsche können als mehrere Korrekturschleifen oder als Zusatzleistung gewertet werden.

(5) Feedbackfristen werden in Awork oder im Projektplan angegeben. Werden sie nicht eingehalten und wurde nicht frühzeitig eine abweichende Vereinbarung getroffen, kann Sundays. die weitere Bearbeitung verschieben, die Projektphase auf Grundlage des vorliegenden Stands fortführen oder das Projekt nach Maßgabe von Ziffer 12 pausieren.

(6) Zusätzliche Korrekturschleifen werden nach vorheriger Information auf Grundlage des vereinbarten oder aktuell gültigen Stunden- oder Tagessatzes berechnet.

8. Fehlerkorrekturen, Freigaben und Entscheidungen

(1) Fehlerkorrekturen sind von Korrekturschleifen zu unterscheiden. Als Fehler gilt ausschließlich eine nachweisbare Abweichung zwischen einer von den Kund*innen freigegebenen Fassung oder eindeutigen Vorgabe und der tatsächlichen Umsetzung durch Sundays.

(2) Die Beseitigung eines von Sundays. zu vertretenden Fehlers erfolgt innerhalb angemessener Frist ohne zusätzliche Vergütung.

(3) Keine Fehlerkorrekturen sind insbesondere nachträgliche Änderungswünsche, neue Ideen, geänderte Präferenzen, zusätzliche Inhalte, Änderungen rechtlicher oder fachlicher Anforderungen, Rückkehr zu einer bereits verworfenen Variante oder Anpassungen nach einer erteilten Freigabe. Solche Leistungen können gesondert berechnet werden.

(4) Freigaben für Strategien, Konzepte, Texte, Designs, Webseiten, Druckdaten oder sonstige Arbeitsergebnisse sind verbindlich. Mit der Freigabe bestätigen Kund*innen, dass sie das Ergebnis geprüft haben und es den vereinbarten Anforderungen entspricht.

(5) Mit der Freigabe einer Projektphase gilt diese Phase als abgeschlossen. Ein späteres Zurückspringen in bereits freigegebene Projektphasen bedarf einer gesonderten Abstimmung und kann eine Zusatzleistung darstellen.

(6) Kund*innen benennen auf Wunsch von Sundays. eine entscheidungsbefugte Hauptansprechperson. Uneinigkeit innerhalb des Unternehmens oder zwischen mehreren Ansprechpersonen verlängert vereinbarte Fristen nicht automatisch.

9. Fachliche und gestalterische Entscheidungsfreiheit

(1) Sundays. entwickelt strategische, textliche, gestalterische und technische Lösungen auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise, ihres kreativen Anspruchs, der vereinbarten Ziele und der von den Kund*innen bereitgestellten Informationen.

(2) Innerhalb des vereinbarten Briefings besteht gestalterische und konzeptionelle Freiheit. Subjektive Geschmacksabweichungen allein begründen keinen Mangel, sofern die Leistung den vereinbarten Zielen und Vorgaben entspricht.

(3) Ein Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl an Konzepten, Entwürfen, Designvarianten, Farbwelten, Logos, Textalternativen oder sonstigen kreativen Optionen besteht nicht. Geschuldet ist ausschließlich der im Angebot definierte Umfang.

(4) Sundays. ist nicht verpflichtet, fachlich nicht vertretbare, rechtswidrige, diskriminierende oder den gemeinsam festgelegten Projektzielen offensichtlich widersprechende Weisungen umzusetzen. In einem solchen Fall stimmen die Parteien eine sachgerechte Alternative ab.

10. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

(1) Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs können während des Projekts jederzeit angefragt werden.

(2) Zusatzleistungen werden erst nach einer gesonderten Angebotsentwicklung, schriftlichen Beauftragung oder sonstigen eindeutigen Vereinbarung ausgeführt. Sundays. ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen innerhalb der ursprünglichen Timeline zu erbringen.

(3) Zusatzleistungen können Einfluss auf Projekttermine, Kapazitäten und den Zeitpunkt des Offboardings haben. Die Bearbeitung erfolgt nach aktueller Verfügbarkeit.

(4) Stellt Sundays. fest, dass sich der für eine Leistung erforderliche Aufwand aufgrund unvorhersehbarer Umstände wesentlich erhöht, informiert Sundays. die Kund*innen und unterbreitet vor der Fortführung eine angepasste Kalkulation oder einen Änderungsvorschlag.

11. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot, Checkout oder Vertrag genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden bei Vertragsschluss 30 Prozent der Nettovergütung als Anzahlung fällig. Die verbleibende Vergütung wird entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan, als Schlusszahlung oder in Teilrechnungen fällig.

(3) Rechnungen sind spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug zu zahlen. Fehlt ein Zahlungsziel, ist die Rechnung mit Zugang fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschäden. Sundays. kann nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von Sundays.

(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

(6) Bei stunden- oder tagessatzbasierter Abrechnung gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Sätze. Anpassungen für neue oder verlängerte Beauftragungen werden vorab mitgeteilt und gelten nicht rückwirkend für bereits vollständig beauftragte Festpreisleistungen.

12. Projektpause, fehlende Mitwirkung und Wiederaufnahme

(1) Bleibt eine erforderliche Mitwirkung oder Rückmeldung aus, erinnert Sundays. die Kund*innen in angemessener Form an die offene Mitwirkung und kann eine Nachfrist setzen.

(2) Bleibt die Mitwirkung auch nach Ablauf der Nachfrist aus oder kann das Projekt aufgrund kund*innenseitiger Umstände nicht sinnvoll fortgeführt werden, ist Sundays. berechtigt, das Projekt zu pausieren und die reservierten Kapazitäten anderweitig zu vergeben.

(3) Eine Wiederaufnahme erfolgt ausschließlich nach aktueller Verfügbarkeit. Sundays. kann vor der Wiederaufnahme eine neue Timeline festlegen und zusätzlichen Organisations-, Einarbeitungs- oder Wiederanlaufaufwand gesondert kalkulieren.

(4) Wird ein Projekt länger als 60 Kalendertage aus Gründen, die die Kund*innen zu vertreten haben, nicht fortgeführt, kann Sundays. eine schriftliche Entscheidung über Fortführung, geänderte Planung oder Beendigung verlangen. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Nachfrist keine Entscheidung oder Mitwirkung, kann Sundays. den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(5) Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Zusatzaufwände sowie bis zur Wirksamkeit einer Kündigung entstandene Vergütungsansprüche bleiben zahlbar. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei freien Kündigungen werkvertraglicher Leistungen, bleiben unberührt.

13. Fremdleistungen, Auslagen und Reisekosten

(1) Sundays. darf einzelne Leistungen durch ausgewählte Dritte erbringen lassen oder Leistungen Dritter vermitteln. Soweit ein Vertrag unmittelbar zwischen Kund*innen und einem Drittanbieter zustande kommt, ist Sundays. nicht Vertragspartei dieses Drittvertrags.

(2) Dritt- und Fremdkosten, insbesondere für Hosting, Domains, Software, Apps, Schriftlizenzen, Stockmaterial, Druck, Produktion, Versand, technische Dienste oder sonstige externe Leistungen, sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Von Sundays. nach vorheriger Abstimmung verauslagte Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine vereinbarte Aufwandspauschale bleibt vorbehalten.

(4) Sofern keine andere Vereinbarung besteht, werden erforderliche Fahrtkosten mit 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer sowie notwendige Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

14. Digitale Produkte, Onlinekurse, Memberships und Templates

(1) Für digitale Produkte gelten ergänzend die jeweilige Produktbeschreibung, die Angaben im Checkout und gegebenenfalls besondere Teilnahme- oder Lizenzbedingungen.

(2) Zugangsdauer, Leistungszeitraum, enthaltene Inhalte, Live-Termine, Betreuung, Community-Zugang, Aktualisierungen und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit keine konkrete Zugangsdauer genannt ist, besteht der Zugang für die technisch und wirtschaftlich übliche Bereitstellungsdauer, mindestens jedoch für zwölf Monate ab Freischaltung.

(3) Zugänge sind personenbezogen oder unternehmensbezogen und dürfen nur durch die im Angebot genannte Anzahl berechtigter Personen genutzt werden. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

(4) Templates, Downloads, Vorlagen, Workbooks, Texte, Videos, Audios und sonstige digitale Inhalte werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einem einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke der buchenden Kund*innen bereitgestellt. Verkauf, Unterlizenzierung, Weitergabe, Veröffentlichung als eigenes Produkt, Bereitstellung in Datenbanken oder Nutzung zur Erstellung konkurrierender Vorlagen und Angebote sind untersagt.

(5) Bei Memberships oder laufenden digitalen Leistungen ergeben sich Mindestlaufzeit, Abrechnungsperiode und Kündigungsfrist aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, kann ein auf unbestimmte Zeit laufender Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(6) Live-Termine können aus wichtigem Grund verschoben und durch gleichwertige Termine oder Formate ersetzt werden. Aufzeichnungen werden nur bereitgestellt, wenn dies Bestandteil des Angebots ist.

(7) Da ausschließlich Verträge mit Unternehmer*innen geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Vertraglich eingeräumte Rücktritts-, Storno- oder Zufriedenheitsregelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot genannt sind.

(8) Sundays. darf digitale Inhalte inhaltlich und technisch aktualisieren, sofern der wesentliche Charakter und der vertraglich zugesagte Nutzen des Produkts erhalten bleiben.

15. Offboarding, Übergabe und offene Dateien

(1) Das Projekt gilt mit dem offiziellen Offboarding, der Übergabe der vereinbarten Ergebnisse oder einer ausdrücklich als Abschluss bezeichneten Mitteilung als abgeschlossen.

(2) Im Offboarding erhalten Kund*innen die im Angebot vereinbarten Dateien, Dokumente und Zugänge. Bei Branding-Projekten umfasst dies, soweit vereinbart, insbesondere Logo-Dateien im SVG- und PNG-Format sowie Brand Guidelines als editierbare Canva-Vorlage. Bei Webprojekten erhalten Kund*innen den vereinbarten Bearbeitungszugriff beziehungsweise Administrator*innenrechte für die Website.

(3) Offene Produktions- und Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Übergabe, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Hierzu gehören insbesondere Illustrator-, Photoshop-, InDesign-, Figma- und sonstige native Design- oder Arbeitsdateien, interne Dokumentationen, Prompt-Bibliotheken, Skizzen, Zwischenstände, verworfene Entwürfe und nicht verwendete Varianten.

(4) Sundays. ist nach Projektabschluss nicht verpflichtet, Arbeitsdateien oder Projektmaterialien unbegrenzt aufzubewahren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Kund*innen sind für die dauerhafte Sicherung der übergebenen Dateien und Zugänge selbst verantwortlich.

16. Nutzungsrechte und Exklusivität

(1) Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhaber*innen. Sundays. räumt den Kund*innen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen ein.

(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit Abschluss des offiziellen Offboardings und vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Projekt auf die Kund*innen über.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhalten Kund*innen an finalen, individuell für sie entwickelten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten geschäftlichen Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte. Eine Übertragung an verbundene Unternehmen oder Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Finale Markenstrategien, Logos, Designsysteme, Farbwelten, Bildkonzepte, Webdesigns, Texte und sonstige übergebene individuelle Ergebnisse werden exklusiv für die jeweiligen Kund*innen entwickelt und nicht als identische finale Lösung für andere Kund*innen wiederverwendet.

(5) Allgemeine Methoden, Prozesse, Frameworks, Arbeitstechniken, Know-how, Prompt-Strukturen, Workshop-Formate und konzeptionelle Grundprinzipien verbleiben bei Sundays. und dürfen weiter genutzt und entwickelt werden.

(6) Nicht ausgewählte oder nicht übergebene Entwürfe, Ideen, Skizzen, Texturen, Gestaltungselemente, Texte, Konzepte und Varianten verbleiben bei Sundays. und dürfen, soweit sie keine vertraulichen kund*innenspezifischen Informationen enthalten und nicht Bestandteil des finalen Brandings oder Produkts sind, weiterentwickelt oder anderweitig verwendet werden.

(7) Eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung finaler Arbeitsergebnisse durch Kund*innen oder Dritte erfolgt auf eigene Verantwortung. Sundays. ist nicht für Qualitätsverluste, technische Fehler oder Beeinträchtigungen verantwortlich, die durch nachträgliche Änderungen entstehen.

17. Eigenwerbung, Referenzen und Testimonials

(1) Sundays. ist berechtigt, nach Veröffentlichung oder Offboarding die entstandenen Arbeitsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung zu zeigen. Dies umfasst insbesondere Website, Portfolio, Social Media, Fallstudien, Präsentationen, Vorträge, Pitches, Awards und sonstige Unternehmenskommunikation.

(2) Sundays. darf den Namen, das Logo und öffentlich zugängliche Informationen der Kund*innen im Zusammenhang mit der Referenznennung verwenden, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Sundays. darf erhaltene Kundenstimmen, E-Mails, Nachrichten, Screenshots, Audio- oder Videotestimonials zu Marketing- und Referenzzwecken verwenden, sofern die Kund*innen der Nutzung nicht vor Veröffentlichung widersprechen oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Personenbezogene oder vertrauliche Inhalte, die über die Referenzaussage hinausgehen, werden nicht veröffentlicht.

(4) Noch nicht veröffentlichte Geschäftsgeheimnisse, Launches oder vertrauliche Projektinhalte werden erst nach Freigabe oder öffentlicher Bekanntgabe gezeigt.

18. Einsatz künstlicher Intelligenz und digitaler Werkzeuge

(1) Sundays. darf zur Unterstützung kreativer, strategischer, organisatorischer und technischer Arbeitsprozesse moderne digitale Werkzeuge sowie Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz einsetzen.

(2) Der Einsatz kann insbesondere Recherche, Strukturierung, Textkonzeption, Ideenentwicklung, Bildgenerierung, Bildbearbeitung, Prototyping, Code-Unterstützung, Qualitätssicherung und vergleichbare unterstützende Tätigkeiten umfassen.

(3) Die fachliche, kreative und strategische Verantwortung sowie die finale Auswahl und Qualitätskontrolle verbleiben bei Sundays. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung über wesentliche Projektinhalte findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Sundays. achtet bei der Auswahl und Nutzung von Werkzeugen auf angemessene Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Lizenzstandards. Kund*innen informieren Sundays. vorab, wenn bestimmte Daten oder Inhalte wegen besonderer Geheimhaltungs-, Berufs- oder Datenschutzpflichten nicht in bestimmten Systemen verarbeitet werden dürfen.

(5) KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte können, soweit fachlich sinnvoll und lizenzrechtlich vertretbar, Bestandteil der Leistung sein. Eine registerrechtliche Schutzfähigkeit, absolute Exklusivität oder weltweite Freiheit von Ähnlichkeiten kann bei generativen Inhalten nicht garantiert werden.

19. Verantwortlichkeit für Inhalte, Rechte Dritter und rechtliche Prüfung

(1) Kund*innen sind für die fachliche, tatsächliche und rechtliche Richtigkeit der von ihnen bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Werbeaussagen, Leistungsversprechen, gesundheitsbezogene Aussagen, Heilversprechen, Preise, Pflichtinformationen und branchenspezifische Anforderungen.

(2) Sundays. erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Markenberatung. Kund*innen sind dafür verantwortlich, bei Bedarf geeignete Fachpersonen einzubeziehen.

(3) Sundays. prüft Namen, Claims, Logos, Designs und sonstige Ergebnisse nicht auf markenrechtliche Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit oder weltweite Kollisionsfreiheit. Eine entsprechende Recherche oder Anmeldung muss gesondert durch qualifizierte Rechts- oder Markenberater*innen erfolgen.

(4) Für von Kund*innen bereitgestellte Bilder, Schriften, Musik, Texte, Marken und sonstige Inhalte tragen Kund*innen die Verantwortung für erforderliche Nutzungsrechte, Einwilligungen und Freigaben.

(5) Von Sundays. bereitgestelltes Bildmaterial stammt nach bestem Wissen aus eigenen Produktionen, lizenzierten Quellen oder wird unter Beachtung der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen erstellt oder bearbeitet. Dies kann KI-generiertes oder KI-bearbeitetes Bildmaterial einschließen. Soweit Drittanbieterbedingungen gelten, sind die Kund*innen an die mitgeteilten Lizenzbeschränkungen gebunden.

(6) Werden Sundays. wegen kund*innenseitig bereitgestellter oder angewiesener Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellen die Kund*innen Sundays. von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, sofern die Kund*innen die Rechtsverletzung zu vertreten haben. Sundays. informiert die Kund*innen unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen ab.

20. Websites, technische Betreuung und Rechtstexte

(1) Bei Website-Projekten umfasst die Leistung ausschließlich die im Angebot genannten Konzeptions-, Design-, Text- und Umsetzungsleistungen.

(2) Nach dem vereinbarten Livegang steht Sundays. für zwei Wochen für angemessenes Troubleshooting und Nachbesserungen im Zusammenhang mit der von Sundays. umgesetzten responsiven Darstellung und vergleichbaren Umsetzungsfehlern zur Verfügung. Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Livegang oder, wenn die Veröffentlichung durch Kund*innen verzögert wird, mit der technischen Übergabebereitschaft.

(3) Nach Ablauf dieses Zeitraums endet die laufende technische Betreuung. Weitere Unterstützung kann in einem gesonderten Auftragsrahmen vereinbart werden und erfolgt nach Verfügbarkeit.

(4) Kund*innen sind insbesondere für Hosting, Domain, E-Mail-Dienste, laufende Wartung, System- und App-Updates, Backups, Zugangssicherheit, Inhalte, Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Management, rechtliche Konformität, Barrierefreiheitsanforderungen und spätere Änderungen verantwortlich, sofern keine gesonderte Leistung vereinbart wurde.

(5) Sundays. haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittplattformen, Hostinganbietern, Website-Systemen, Apps, Plugins, Schnittstellen oder Domains, sofern Sundays. diese nicht schuldhaft verursacht hat.

(6) Rechtstexte werden von Sundays. nicht rechtlich erstellt oder geprüft, sofern keine ausdrücklich vermittelte externe Rechtsdienstleistung vereinbart wurde. Kund*innen sollten ihre Rechtstexte und branchenspezifischen Pflichten fachkundig prüfen lassen.

21. Druckdaten und Produktion

(1) Kund*innen prüfen vor der Druckfreigabe sämtliche Druckdaten, insbesondere Texte, Schreibweisen, Kontaktdaten, Mengen, Formate, Farben, Beschnitt, Bildauswahl und inhaltliche Richtigkeit.

(2) Mit der Druckfreigabe bestätigen Kund*innen die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der vorgelegten Daten. Sundays. haftet nach Freigabe nicht für Fehler, die bereits in der freigegebenen Vorlage erkennbar waren.

(3) Produktionsbedingte Farb-, Material- oder Maßabweichungen, die im branchenüblichen Toleranzbereich liegen, stellen keinen Mangel der Designleistung von Sundays. dar.

(4) Für Fehler oder Verzögerungen externer Druckereien, Produzent*innen oder Versanddienstleister haftet Sundays. nur, soweit Sundays. ein eigenes Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.

22. Abnahme von Werkleistungen

(1) Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, stellt Sundays. das Ergebnis nach Fertigstellung zur Abnahme bereit.

(2) Kund*innen prüfen die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklären die Abnahme oder benennen konkrete wesentliche Mängel in gebündelter Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist trotz Aufforderung keine Rückmeldung und hat Sundays. auf die Bedeutung der Frist hingewiesen, gilt die Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen als abgenommen.

(4) Die produktive Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder vorbehaltlose Verwendung des Arbeitsergebnisses gilt als Abnahme, soweit keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.

(5) Teilabnahmen für abgeschlossene Projektphasen können vereinbart werden. Erteilte Freigaben nach Ziffer 8 bleiben unabhängig davon verbindlich.

23. Haftung

(1) Sundays. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen von Sundays.

(4) Sundays. haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit diese nicht aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung entstanden sind und der Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

(5) Für Datenverluste haftet Sundays. nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch die Kund*innen entstanden wäre. Kund*innen bleiben für die Sicherung ihrer Systeme, Zugänge und übergebenen Dateien verantwortlich.

(6) Ein bestimmter Markt-, Umsatz-, Reichweiten-, Verkaufs-, Ranking-, Conversion- oder Markenerfolg wird nicht garantiert. Sundays. haftet nicht für Entscheidungen, die Kund*innen auf Grundlage von Empfehlungen treffen, sofern die Empfehlung mit fachlicher Sorgfalt erbracht wurde.

24. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und schützen sie vor unbefugtem Zugriff.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(3) Sundays. darf vertrauliche Informationen Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden und Dienstleister*innen zugänglich machen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung von Sundays. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

(5) Kund*innen informieren Sundays. über besondere gesetzliche, berufliche oder vertragliche Geheimhaltungs- und Datenschutzanforderungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, bevor entsprechende Daten übermittelt werden.

(6) Projektdateien können in gemeinsam genutzten Projektmanagement-, Cloud- und Kollaborationssystemen gespeichert werden. Die konkret eingesetzten Systeme ergeben sich aus dem Projektablauf und der Datenschutzerklärung. Kund*innen sind für die Sicherung der im Offboarding übertragenen Inhalte verantwortlich.

25. Laufzeit, Kündigung und Stornierung

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Projektverträge enden grundsätzlich mit vollständiger Leistungserbringung und Offboarding, laufende Verträge mit wirksamer Kündigung.

(2) Retainer und sonstige auf unbestimmte Zeit geschlossene laufende Verträge können, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Eine Stornierung vor Projektbeginn ist nur möglich, wenn Sundays. zustimmt oder eine entsprechende Stornoregelung vereinbart wurde. Bereits fällige Anzahlungen dienen insbesondere der Reservierung von Kapazitäten und werden auf die gesetzlichen oder vertraglichen Vergütungsansprüche angerechnet.

(4) Soweit gesetzlich ein freies Kündigungsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Vergütungsfolgen unberührt. Sundays. rechnet ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb nach den gesetzlichen Vorgaben an.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Sundays. kann insbesondere vorliegen, wenn Kund*innen trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leisten, notwendige Mitwirkung dauerhaft verweigern, Rechte Dritter verletzen, vertrauliche Informationen missbräuchlich verwenden oder eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar machen.

(6) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen, reservierte und gesetzlich vergütungspflichtige Kapazitäten sowie beauftragte Fremdleistungen sind nach Maßgabe der Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.

25. Laufzeit, Kündigung und Stornierung

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Ausfälle von Kommunikations- oder Energieinfrastruktur, Epidemien, Pandemien, Streiks oder schwerwiegende Ausfälle wesentlicher Drittplattformen gehören.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

(3) Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an und ist ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.

27. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle mündliche Abreden bleiben nach Maßgabe des Gesetzes vorrangig.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, soweit diese Rechtswahl zulässig ist.

(3) Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Sundays. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Sundays., soweit sich aus der Art der Leistung oder einer individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand 15. Juli 2026

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